AGB
AGB | SILKE SCHUG | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung
Geltungsbereich: Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
• Urheberrechte und Nutzungsrechte
1.1 Jeder an Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werk- leistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und §31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
1.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen von Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung gelten als persönliche geistige Schöpfung des Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
1.4 Nutzung ist nur mit der Einwilligung von COLONNI Agentur für Kunst & Werbung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Dabei räumt COLONNI Agentur für Kunst & Werbung in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs.3 UrhG ein.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies eindeutig vereinbart worden ist.
• Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Enwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Reinzeichnungshonorar.
2.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Graphik-Design-Leistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter 
SDSt/AGD berechnet.
2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für Copyright.
2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
• Fälligkeit und Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung Verzugszinsen in der Höhe des jeweiligen aktuellen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank verlangen.
3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als drei Wochen, oder erfordert er von Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
3.4 Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungs- rechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnung etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß §12 Abs.2 Nr. 7c UstG.
• Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Drucküberwachung, Litho,Abwicklung etc., werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen
.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Lithokosten, etc. sind vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages zu erstatten.
4.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
• Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
• Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorhaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
6.3 Texte und Manuskriptvorlagen des Auftraggebers werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.
6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine an- gemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
6.5 Entwürfe, Grafiken, Foto usw., der durch Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung ausgeführten Arbeiten, darf diese zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden.
• Haftung
7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung.
7.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung nicht.
7.4 Soweit die Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfül-
lungsgehilfen der Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
7.5 Die Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung haftet nur bei eigenem Verschulden und von ihr zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung.
• Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Silke Schug | COLONNI Agentur für Kunst & Werbung unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
8.3 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen
• Erfüllungsort, Gerichtsstand

Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.
Stand 01. Januar 2011
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